Mit Landesförderung günstig in`s Eigenheim und mit rechzeitiger Planung wieder günstig raus aus dem Landesdarlehen

Woran man beim Förderungsansuchen denken muß

Jeder österreichische Staatsbürger, der Eigentümer oder Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann um eine Wohnbauförderung ansuchen. EU-Bürger sind dabei österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Gefördert wird nur ein Hauptwohnsitz. Für ein Wochenendhaus gibt es keine Unterstützung. Mit stichprobenartigen Kontrollen vor Ort überzeugen sich Landesbeamte, ob das Haus oder die Wohnung auch wirklich spätestens sechs Monate nach Fertigstellung "ständig genutzt" wird.

Wohnbauförderung ist Landessache

Die Länder gewähren entweder ein besonders günstiges Darlehen, helfen mit Annuitäten- und Zinsenzuschüssen bei der Rückzahlung eines Kredites oder geben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss.

Je nach Bundesland gelten andere Bestimmungen - und das nicht nur in der Höhe der Förderung, sondern auch bei den Einkommensgrenzen sowie bei der Art der Förderung. Die jeweils gültigen, aktuellen Förderrichtlinien finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes.
 

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